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möchte Mitglied des Fanclubs werden
§1 Die Mitgliedschaft
1. Eintreten beim OFC "Cyber-Schwaben" können alle fairen VFB-Stuttgart 1893 e.V. - Fans.
2. Der Fanclub kann Ehrenmitglieder ernennen. Dies muß vom Vorstand einstimmig beschlossen werden.
3. Die Mitgliedschaft muß auf dem vom Fanclub vorgesehenen Formular beantragt werden. Der Vorstand beschließt über eine vorübergehende Aufnahme, die dem Antrag nächstfolgende Mitgliederversammlung über die endgültige Aufnahme. Dies muß mit jeweils einfacher Mehrheit geschehen.
4. Die Mitgliedschaft endet:
a.) durch Austritt, der gegenüber den Vorsitzenden schriftlich begründet werden muß.
b.) durch Verstoßen gegen die Stadionordnungen, wodurch der Fanclub und seine Mitglieder geschädigt werden.
5. Über einen Ausschluß entscheiden die Vorsitzenden im Falle von Verstößen gegen die Satzung oder gegen die
geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des sportlichen Anstandes und der Fairneß. Der Ausschluß muß einstimmig
beschlossen werden.
6. Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt eine Saison. Sollte ein Antrag für einen vorzeitigen Austritt
eingereicht werden, müssen die Beiträge dennoch für den Rest der Saison bezahlt werden. In jedem Fall muß der
Vorsitzende mindestens 3 Monate vor Austritt schriftlich informiert werden.
§2 Der Kassierer
1. Eine Prüfung der Finanzen des OFC "Cyber-Schwaben" findet statt:
a.) einmal im Monat bei der Vorstandssitzung
b.) bei der virteljährlichen Mitgliederversammlung
c.) sobald es die Mitglieder für notwendig halten.
§3 Die Beiträge und Finanzen
1. Der Aufnahmebeitrag beträgt 20,00 DM
2. Der Beitrag beträgt 20,00 DM im Jahr. Dieser Betrag muß spätestens bei der ersten Mitgliederversammlung im neuen Quartal bezahlt werden.
3. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Es werden jedoch beispielsweise die Kosten der Weihnachtsfeier teilweise hiervon beglichen.
§4 Die Mitgliederversammlung
1. Eine Mitgliederversammlung findet vierteljährlich statt. Der genaue Termin wird den Mitgliedern noch bekanntgegeben, z.B. über das Internet.
2. Ein Mitglied des Vorstandes leitet die Versammlung und übt dabei Hausrecht aus.
3. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
4. Eine Änderung der Satzung bedingt eine 2/3 Mehrheit.
5. Abgehandelte Tagesordnungspunkte können wieder aufgenommen werden, wenn es 1/3 der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder verlangen.
§5 Die Ausschüsse
1. Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über die Bildung von Ausschüssen und ebenso über deren Auflösung.
2. Die Vorsitzenden bestimmen die Mitglieder des Ausschusses.
3. Die Ausschüsse sind an die Beschlüsse der Mitglieder und Vereinsleitung gebunden. Sie erstatten den Vorsitzenden auf deren Wunsch und den Mitgliedern bei der Versammlung über Ihre Arbeit Bericht.
Stand: Januar 2000